Anzeige 1-4, meine erste Klage beim französischen Staatsanwalt, Tribunal de Grande Instance de Paris, Zivilgericht der zweiten Instanz in Paris, am 27.04.2010: [in meiner Übersetzung aus dem Französischen]

Sehr geehrte Frau Staatsanwältin, sehr geehrter Herr Staatsanwalt,

hiermit möchte ich Sie auf folgende Vorfälle aufmerksam machen, die sich im Wesentlichen aus den einzelnen schriftlichen Sendungen und Hinterlegungen des Gerichtsvollziehers [...] ergeben, deren Ablichtungen ich Ihnen beilege. Herr [...] hat mir am 2.Juli 2009 „befohlen“, „UNVERZÜGLICH“ einen Betrag von 6979,40 € zu zahlen, eine Summe, die er als „Mieten“ bezeichnet, ohne jedoch über irgendeinen Beleg oder vollstreckbaren Titel zu verfügen. Ich habe diesen „Befehl, die Mieten zu bezahlen“ auch in Form verschiedener, unter meiner Tür hergeschobener Blätter erhalten (im Anschluss an wiederholtes, heftiges Schlagen gegen dieselbe Tür meines 10m²-Zimmers, das mein einziger Wohnsitz in Frankreich ist); Sie finden die entsprechenden Ablichtungen hier beigefügt. Allein der Begriff „Mieten“ ist ebenso unzutreffend und rufschädigend, wie sein Vorgehen gesetzwidrig. Denn ich habe stets meine Miete, pünktlich und vollständig, nach bestem Wissen und Gewissen bezahlt; und der geforderte Betrag stimmt nicht mit einem etwaigen von einer richterlichen Instanz bestätigten Betrag überein.

Infolgedessen erstatte ich Anzeige gegen Herrn [...], der mir in demselben Zahlungsbefehl erklärt, dass ich, „falls [ich] nicht innerhalb der oben genannten Frist [das heißt: „UNVERZÜGLICH“] dem vorliegenden Befehl Folge leiste, mit allen rechtmäßigen Mitteln hierzu gezwungen“ würde, „insbesondere durch die Sicherungspfändung der beweglichen Güter und Sachen, die sich im Mietobjekt befinden“ (S.2). Dieser Absatz wäre vollständig sinnlos, wenn das Gesetz ihm keine Wege zur Ausführung böte. Folglich kann ein Laie ihn nur als Drohung mit Gewalt ohne vollstreckbaren Titel verstehen. Diese schriftliche kriminelle Drohung wird hierdurch verstärkt: „dass der Antragsteller beabsichtigt, die auflösende Klausel des Mietvertrages anzuwenden...“ – mit anderen Worten, er beabsichtigt, mich mit Gewalt zur Räumung zu zwingen. Ich habe ihm am 6.Juli 2009 mit einem Einschreibebrief geantwortet, in dem ich ihn daran erinnerte, dass seine Drohungen eine kriminelle Handlung darstellen; zugleich habe ich ihm meine Postadresse in Deutschland angegeben. Was ihn jedoch nicht davon abhielt, mich weiter zu bedrängen, indem er am 20.Juli 2009 wieder eine Besuchsbestätigung unter meiner Tür herschob, wegen eines „Befehl[s], die Mieten zu bezahlen“, den er mir per Post zugesandt hat – ohne weder auf meinen Brief noch auf die Adressmitteilung einzugehen, die ich ihm aus Sicherheitsgründen gemacht hatte, weil es im Laufe der Jahre bereits mehrfach vorgekommen ist, dass an mich adressierte Post mir nicht zugestellt wurde.

Am 15. März dieses Jahres hat mir [...], die stellvertretend vorsitzende Person des Zivilgerichts der ersten Instanz für das 16.Arrondissement, eine Vorladung für eine öffentliche Gerichtssitzung am 15.Juni 2010 zustellen lassen. Das wie folgt vorgebliche Urteil vom 2.Februar 2010, für das ich Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen musste, weil ich nicht zu der vorhergehenden Gerichtssitzung geladen worden war, ist somit hinfällig geworden. Trotzdem sendet mir derselbe Gerichtsvollzieher wieder, jeweils am 23. und am 26. März 2010, Gewaltdrohungen per Post an die Nummer 65, rue Saint-Didier: einen Zahlungs- und einen Räumungsbefehl vom 26.März; das heißt: mehr als zehn Tage, nachdem meinem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stattgegeben worden war, verschärft er sogar seine Drohungen, indem er schreibt: „Andernfalls sähe ich mich genötigt, nach diesem Termin [nämlich dem 27.Mai 2010] die Zwangsräumung in die Tat umzusetzen, und zwar Sie betreffend sowie alle Personen, die mit Ihnen den Wohnraum besetzt halten könnten, wenn nötig mit Hilfe der staatlichen Gewalt, eines Schlossers und eines Umzugsunternehmers.“

Aus all dem ergibt sich, dass ein Gerichtsvollzieher versucht, mit psychologischen Mitteln durchzusetzen, was er mit Belegen und Nachweisen nicht erlangen kann, obendrein bei einer vulnerablen Person (ausländische Frau in einer ungewissen Situation) – indem er seinen Beamtenstatus ausnützt – um ihr maßlose Geldsummen abzuzwingen. Sie haben auch die Möglichkeit, weitere Umstände und Unterlagen, die beweisen, dass ich meine Miete immer beglichen habe, auf der Website www.traductionrochol.com einzusehen.

Vorläufig lässt sich der entstandene Schaden folgendermaßen zusammenfassen: meine Eltern, die mir sehr helfen mussten, und ich sind natürlich hiervon schwer betroffen, zunächst in psychischer Hinsicht aufgrund des Terrors, der seit dem vorigen Jahr auf mich ausgeübt wurde, aber auch materiell: durch den enormen Zeitverlust und durch das Ausbleiben jeglichen nennenswerten Auftrags seit den vielfachen Aktionen von Herrn [...], der von meinen Vermietern und deren Anwalt (eine eigene Anzeige sie betreffend folgt in Kürze) bevollmächtigt war und der dazu beigetragen hat, mich in meiner Umgebung in Misskredit zu bringen. Seit Dezember des vorigen Jahres habe ich tatsächlich keinen Auftrag mehr bekommen, trotz eines Arbeitsvertrags, der erst im Juli 2010 endet.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mich von Ihren weiteren rechtlichen Schritten in dieser Sache in Kenntnis setzen möchten.

Hochachtungsvoll

(meine Unterschrift)


Anlagen: Ablichtungen des „Mietzahlungsbefehls“ vom 2.07.09 (8 Blatt),
meiner Antwort per E-Mail vom 5.07.09 (1 Bl.),
per Einschreiben vom 06.07.09 (2 Bl.),
der unter meiner Zimmertür hergeschobenen
„Besuchsbestätigungen“ vom 20.07.09 (3 Bl.),
vom 23.03.10 und
vom 26.03.10 (2×),
der Ladung zu einer Gerichtssitzung vom 15.03.10 (1 Bl.),
des „Zustellungsprotokolls“ vom 23.03.10 (4 Bl.),
des „Räumungsbefehls“ vom 26.03.10 (2 Bl.),
meiner Antwort per E-Mail vom 1.04.10
sowie des Belegs für mein Einschreiben vom 31.03.10 (1 Bl.).

Insgesamt: 22 Blatt