8.Oktober 2016
→ hier: Wie
es nach meiner Rückkehr in Deutschland weitergeht (das sog. Rechtsverfahren in allen Einzelheiten).
Trotz des niedrigen Niveaus, das im letzten Absatz
der soeben verlinkten Seite nachgewiesen wurde, will ich Sie, meine lieben Leser, nicht
darüber im Unklaren lassen, wie diese fast Brechreiz hervorrufende Geschichte durch einen Vertreter des jetzigen Staates
nach Jahren des künstlichen Hinauszögerns entschieden wurde. Ich scanne also dieses Urteil nur aus Respekt
vor unseren lieben Lesern. Auch wenn viele
schon längst die Ablehnung meiner Vermittlung herausgelesen bzw. auf anderen Wegen beobachten konnten.
Man hört es ja inzwischen von vielen: unser Rechtsstaat ist im Begriff, immer weiter aufgelöst zu werden.
Warum ich nicht Berufung eingelegt habe ? Erstens wegen der massiven Drohungen des Richters und zweitens,
weil ich mir davon tatsächlich gar nichts erhoffen würde, selbst im allerbesten Fall nicht. Dass mich die jetzige
Bundesagentur für Arbeit in Bonn nicht vermitteln will, liegt sonnenklar vor Augen. Dass sie direkt gegen meine Vermittlung vorging,
als sie viele Monate hindurch meine sozialversicherungspflichtige Stellung als Dozentin und Übersetzerin
in Frankreich leugnete und widerrechtlicherweise und wider besseres Wissen auf null Tage reduzierte,
ist nun sogar durch einen von Anfang an auf der Gegenseite stehenden Richter in voller Deutlichkeit zutage getreten.
Ich habe insofern mein Ziel erreicht.
Annette Rochol
* „befangen” : Vorsicht!
dies ist eine juristisch unglücklich gewählte Bezeichnung für seine Voreingenommenheit. In der heutigen Gerichtspraxis können die
Vertreter bei dem Auftauchen dieses Begriffes (in einem Schriftsatz) sogleich einen formellen juristischen Schnörkel zur Ablenkung
einbauen und dabei über die etwaigen Argumente desselben Schriftsatzes hinwegsehen. (Siehe hierzu die sehr ausführliche
Zurückweisung des anderen Richters, die Urteilsbegründung für Herrn Lehmacher zu übernehmen:
→ S.1/4,
→ S.2/4,
→ S.3/4,
→ S.4/4.) Vorsicht!
|