8.Oktober 2016




siehe

hier: Wie es nach meiner Rückkehr in Deutschland weitergeht (das sog. Rechtsverfahren in allen Einzelheiten).

Trotz des niedrigen Niveaus, das im letzten Absatz der soeben verlinkten Seite nachgewiesen wurde, will ich Sie, meine lieben Leser, nicht darüber im Unklaren lassen, wie diese fast Brechreiz hervorrufende Geschichte durch einen Vertreter des jetzigen Staates nach Jahren des künstlichen Hinauszögerns entschieden wurde. Ich scanne also dieses Urteil nur aus Respekt vor unseren lieben Lesern. Auch wenn viele schon längst die Ablehnung meiner Vermittlung herausgelesen bzw. auf anderen Wegen beobachten konnten. Man hört es ja inzwischen von vielen: unser Rechtsstaat ist im Begriff, immer weiter aufgelöst zu werden. Warum ich nicht Berufung eingelegt habe ? Erstens wegen der massiven Drohungen des Richters und zweitens, weil ich mir davon tatsächlich gar nichts erhoffen würde, selbst im allerbesten Fall nicht. Dass mich die jetzige Bundesagentur für Arbeit in Bonn nicht vermitteln will, liegt sonnenklar vor Augen. Dass sie direkt gegen meine Vermittlung vorging, als sie viele Monate hindurch meine sozialversicherungspflichtige Stellung als Dozentin und Übersetzerin in Frankreich leugnete und widerrechtlicherweise und wider besseres Wissen auf null Tage reduzierte, ist nun sogar durch einen von Anfang an auf der Gegenseite stehenden Richter in voller Deutlichkeit zutage getreten. Ich habe insofern mein Ziel erreicht.

→ Urteil S.1/7
→ S.2/7
→ S.3/7
→ S.4/7
→ S.5/7
→ S.6/7
→ S.7/7

Selbstverständlich hatte ich keinen Anspruch auf irgendwelche höheren Geldleistungen; wie es schlicht und einfach aus den drei Bescheinigungen meiner französischen Arbeitgeber bzw. den dortigen Arbeitslosenversicherungen ganz klar hervorgeht, handelt es sich um minimale Beträge (für Teilzeitverträge eben!, siehe das erste Dokument 1,2,3 im zweiten Absatz der oben verlinkten Seite sowie die PDU 1 bis 4 ganz unten auf derselben Seite). – Soviel nur zu den niedrigen Unterstellungen vonseiten gewisser Leute, die prinzipiell immer blitzschnell von sich auf andere schließen.
Selbstverständlich ging es mir um die Vermittlung einer zu meiner Ausbildung und meiner beruflichen Tätigkeit passenden Arbeit, wie ich immer wieder in meinen Schriftsätzen und auch bei der einzigen Gerichtssitzung Anfang Januar 2015 gesagt habe.
Hier nun zur nochmaligen Klärung meinen → Brief vom Februar 2015 a
→ b und
→ c, von dem der Richter nur festgehalten zu haben scheint, dass ich ihn für befangen* hielt.
Mein schriftliches Argument, dass er nur die auf der ersten Seite der PDU angegebenen Versicherungszeiten in Frankreich berücksichtigt hat und nicht auch die vom Sommer 2009 (auf Seite2!), wie sogar die Gegenseite selbst es durch Frau Wagner bereits längst getan hatte, prallte natürlich auf eine Wand des Schweigens.
Und ich bin mir leider sicher, dass ich längst nicht die Einzige bin, der auf dem jetzigen deutschen Arbeitsmarkt solches Unrecht geschieht.



Annette Rochol
im September 2016




* „befangen” : Vorsicht! dies ist eine juristisch unglücklich gewählte Bezeichnung für seine Voreingenommenheit. In der heutigen Gerichtspraxis können die Vertreter bei dem Auftauchen dieses Begriffes (in einem Schriftsatz) sogleich einen formellen juristischen Schnörkel zur Ablenkung einbauen und dabei über die etwaigen Argumente desselben Schriftsatzes hinwegsehen. (Siehe hierzu die sehr ausführliche Zurückweisung des anderen Richters, die Urteilsbegründung für Herrn Lehmacher zu übernehmen: → S.1/4, → S.2/4, → S.3/4, → S.4/4.) Vorsicht!