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→ auf Französisch, später.
27.Februar 2022
An dieser Stelle folgte bisher eine Darlegung der
Vorgänge, die mich im Jahr 2010 dazu zwangen,
einen Ort zu verlassen, der für mich sehr viel bedeutete. Denn in Paris hatte ich seit 1987 mein Studium durchgeführt und
war als Übersetzerin sowie
als Lehrerin für Französisch, Latein und Deutsch tätig, qualifiziert und befugt, an privaten Schulen der Sekundarstufe zu unterrichten.
Dabei war mir natürlich bewusst, dass ein geschäftlicher Neuanfang in einem anderen Staat, in diesem Fall, meinem Heimatland Deutschland,
höchst wahrscheinlich sehr schwer, wenn nicht gar unmöglich sein würde. Es gehört ja mit zu den erst einmal entmutigenden
Weisheiten unserer Tage, dass auch erfolgreich durchgeführte Studiengänge an anderen als heimatlichen Universitäten später in der Heimat
de facto doch nicht mehr anerkannt werden als „auf dem Papier“ – so schwer die Ungerechtigkeit auch wiegen mag. Jede(r) vertrauensvolle
Abiturient(in), der oder die tüchtig und voll mutiger Begeisterung ins Ausland bzw. ins Nachbarland strebt, sei hiermit nochmals gewarnt.
Je ehrlicher der junge Mensch ist, desto gefährlicher. Ich würde jetzt inzwischen unbedingt sagen, es lohnt sich nur in innerlicher,
geistiger Hinsicht. (Das ist allerdings auch schon was.) In jeder anderen Hinsicht, vor allem in materieller, nur unter ganz besonderen
Umständen, etwa wenn jemandem diese
Laufbahn vorher nahegelegt, d.h. von einer Autorität angeraten und geleitet wurde. Womit ich natürlich nicht sagen will, dass ein solches
extrem ängstliches, beinahe serviles Vorgehen einem freiheitlich rechtsstaatlichen System in irgendeiner Weise entspricht.
Nein, es deutet ganz im Gegenteil auf schwerwiegende Brüche innerhalb des Rechtsstaats
hin, ganz abgesehen davon, dass es den Idealen einer europäischen Gemeinschaft so klar und offen hohnspricht, dass es manchen vielleicht
noch wundert.
Nun will ich mich nicht in Überlegungen zu Neuanfängen ergehen, sondern vielmehr möglichst bündig wiedergeben, was damals geschehen ist.
Eine weitere kurze Parenthese erscheint mir doch erforderlich. Denn warum habe ich nicht einfach meine früheren Online-Ausführungen
so stehengelassen, wie sie waren? – Weil ich im Herbst 2020 von zwei Anwälten, die sich als Vertreter eines signifikanten internationalen
Ringes von Rechtsanwälten darstellen, mit Hilfe von unwahren und unbewiesenen Behauptungen ganz massiv
bedroht und unter Druck gesetzt wurde: ich müsse meine französischsprachige
Wiedergabe der Geschehnisse, soweit sie den Pariser Rechtsanwalt betreffen, aus dem Netz nehmen, da dies seinem Ruf schade.
Meine einzige Möglichkeit der effektiven Verteidigung sollte mir nun also mit einem Schlag genommen werden. Doch man irrt sich.
Erstens lege ich Wert auf die Feststellung, dass ich absolut niemanden beleidigt oder verleumdet habe und
dass ich für meine objektive Präsentation die Beweise nicht nur liefern kann, sondern auch geliefert habe, nämlich auf den genannten
Seiten, die ich jedem, der sie einsehen möchte, sehr gern, auch in der früheren Fassung, übermittle oder im Original vorlege.
Ganz abgesehen
von der Tatsache, dass nirgendwo ein Gerichtsurteil vorliegt, dem zufolge ich verpflichtet wäre, ein öffentliches Zivilverfahren geheimzuhalten.
Denn – und der Umstand mutet einen in den heutigen Verhältnissen beinahe schon wie ein Wunder an – : Gerichtsverfahren (dieser Art zumindest)
sind in Frankreich ebenso wie in Deutschland öffentlich.
Hinzu kommt, dass meine Ausführungen die Öffentlichkeit in mehrfacher Hinsicht etwas angehen. Folglich will ich mich nun endlich
dazu aufraffen, die Dinge noch einmal, und diesmal völlig freiwillig in anonymisierter Form, wiederzugeben.
Denn jedem steht es ja frei, die Namen zu erfragen.
Dass ich in Zukunft auf jegliche
Wiedergabe der schmutzigen Vorgänge mit Rücksicht auf die Macht der dahinterstehenden Leute freiwillig und zu meinem eigenen
Schaden (denn die nach einem gewaltsamen Eingriff aussehende Lücke in meinem Lebenslauf wird natürlich immer wieder neue Fragen aufwerfen)
verzichte, kommt absolut nicht in Frage; auch wenn kaum verhüllte Morddrohungen im Hintergrund immer wieder erkennbar werden. Ich bin
inzwischen längst nicht mehr die Einzige, die die Geschichte kennt.
Korrektur-Einschub am 4.März 22: Als ich diese Zeilen schrieb, wusste ich noch kaum etwas von der ungeheuren Veränderung, die spätestens
ab März 2019 mit dem französischen Staat vor sich gegangen ist. Mit Hilfe einer Gesetzesänderung bzw. einer Reihe von Zusätzen zu dem Gebot
der Pressefreiheit versucht nämlich seitdem die französische Justiz, sich jeglicher einschneidenden Kritik durch die Öffentlichkeit
zu entziehen.
Mit dem Artikel 33 der Justizreform bleibt es nach wie vor erlaubt, die Akte eines öffentlichen Zivilverfahrens zu veröffentlichen; aber ein Richter
hat von nun an die Möglichkeit, bestimmte Texte aus dieser Akte als rufschädigend oder beleidigend einzustufen und
infolgedessen deren Veröffentlichung zu verbieten und gegebenenfalls Schadenersatz zu fordern. Außerdem ist es verboten,
Richter und Justizbeamte bei der Veröffentlichung der öffentlichen Prozessakte namentlich zu benennen, wenn man deren Verhalten irgendwie
beurteilen oder analysieren möchte. Womit der Radius der Selbstverteidigung eines etwaigen Opfers der französischen Justiz sehr eingeschränkt
worden sein dürfte.
Andererseits ist es für mich an dieser Stelle gar nicht unbedingt notwendig, irgendwelche Namen zu nennen.
Die Auswirkungen betreffen jedoch darüber hinaus und nicht zuletzt sämtliche Organisationen bzw. Institute, die
statistische Erhebungen durchführen, um im Interesse der Allgemeinheit u.a. herauszufinden, wie z.B. Ausländer
von den einzelnen französischen Gerichten behandelt werden. Das neue Gesetz verstößt somit höchstwahrscheinlich gegen EU-Recht und sonstiges
internationales Recht. Aber es ist nun einmal in Frankreich gültig und daher auch für mich nicht außer Acht zu lassen. Deshalb bitte ich
meine lieben Leser um Verständnis,
zunächst einmal dafür, dass ich die Anonymität von Richter, Rechtsanwalt, Vermieter und Gerichtsvollzieher in dieser Artikelreihe
wahre und außerdem auf die
ursprünglich vorgesehene, präzisere Insnetzstellung auf diesen Seiten erzwungenermaßen verzichte, z.B.
auf die vollständigen Urteilstexte und die vollständigen beiden Schriftsätze des Anwalts. Tatsächlich bin ich es natürlich, die durch diese Texte
massiv geschädigt worden bin; ich bin mir jedoch dessen bewusst, dass man diese Tatsache dahingehend umdrehen kann, dass, wenn ich sie öffentlich mache,
die Autoren dieser Texte an Ansehen einbüßen könnten – und das ist in Frankreich neuerdings verboten.
Ich hoffe sehr (obwohl auch da Zweifel angebracht sind), dass der hier spürbar wehende, totalitäre Ungeist nicht auch eine entsprechende,
totalitäre, also absolut rechtswidrige Einmischung in unsere gesamte technische europaweite Kommunikation zur Folge hat... was immer wieder überprüft
werden muss. Aber zunächst einmal:
weiter im Text.
Ab 1997 etwa hatte ich nach einem ausgiebigen Studium mit Diplomabschlüssen verschiedener Fachbereiche einer Pariser Universität den
nicht zu unterschätzenden Vorteil,
mit Unterrichtsstunden und Übersetzungen in der französischen Hauptstadt einer philologischen
und pädagogischen Tätigkeit nachgehen zu können und damit zugleich meinen Lebensunterhalt zu bestreiten, in den Augen manch
eines oberflächlichen Betrachters ein Traum. Im Laufe der Jahre gewöhnte ich mich an die knappe, aber auch sehr herzliche Art der Franzosen
und ihren etwas kargen, dafür aber sehr dynamischen, offenen Lebensstil. Und die Sprache war geradezu mein Hauptvergnügen, an der es Tag für
Tag etwas zu feilen galt. Ich hatte vor allem den Vorteil, immer wenigstens einige Aufträge zu bekommen. Zeiten, in denen ich weniger bekam,
nutzte ich u.a., um an unseren Webseiten zu arbeiten, darunter auch die philosophischen und politischen Veröffentlichungen meines echt kontrovers
denkenden Vaters, der seine Doktorarbeit über Platons Dialog „Parmenides“ an der Bonner Universität mit „summa cum laude“ abgeschlossen hatte.
Das fiel anfangs kaum auf, später allerdings schließlich doch...ich konnte zufälligerweise um dieselbe Zeit merken, dass die „Stimmung“
weniger deutschfreundlich wurde, insbesondere nach der Finanzkrise 2008 – was tatsächlich noch euphemistisch ausgedrückt ist. Es erschienen
z.B. vermehrt Filmsequenzen von Szenen grausamer deutscher Soldaten und ähnlichen, sogar wenn man nur bei der Post in einer Warteschlange stand.
Ich kann hier natürlich nicht über alles berichten, was ich damals in meinen Bekanntenkreisen erlebte, und, wie jeder weiß, spielen bei
schwerwiegenden Ereignissen immer mehrere Faktoren eine Rolle; ich will auch gar nicht behaupten, dass ich überall und immer sehr klug und
geschickt aufgetreten bin.
Mein Vermieter hatte mich schon seit einiger Zeit dazu ermuntert, meine Eltern zu „bearbeiten“, ob sie mir nicht Kapital
für einen Zimmerkauf in Paris zur Verfügung stellen könnten. Parallel dazu schlug eine frühere Bekannte vor, meine Eltern könnten ja einen
anderen Besitz erst verkaufen, um dann in Paris etwas zu kaufen. Als ich so überhaupt nicht in die gewünschte Richtung spurtete,
schritt mein Vermieter zur Tat:
Er nahm eine
→ erste Mieterhöhung (
→ hier als pdf-Datei) vor, und zwar gleich um mehr als fünfzig Prozent, im Mai 2009, d.h. zwölf Jahre, nachdem wir den Vertrag
für das 7m²-Zimmerchen ohne
Dusche über dem Place Jean Monnet unterschrieben hatten. Als ich erwiderte, eine solch plötzliche Erhöhung um über fünfzig Prozent sei
gesetzwidrig, schaltete
er sofort seinen Anwalt ein, der eine rückwirkende Mieterhöhung für fünf Jahre* von mir forderte und ohne richterlichen Beschluss,
d.h. ohne vollstreckbaren Titel, ab Sommer 2009 einen Gerichtsvollzieher auf mich ansetzte.
Letzterer gehört zwar in Frankreich anders als in Deutschland zu den Freiberuflern, ist aber dennoch zugleich vom Staat beauftragt.
Ein Vermieter kann ihn einsetzen, um Mitteilungen zu machen, z.B., wenn die Miete
nicht überwiesen wurde – was ja zugegebenermaßen (s.u.) bei mir nicht der Fall war – ; nur braucht er auch in Frankreich unbedingt
einen vollstreckbaren
Titel, d.h. einen Gerichtsbeschluss, wenn er bei jemandem pfänden oder jemanden auf die Straße setzen will oder auch nur jemanden damit bedrohen
will: Letzteres war genau das, was Maître ... bei mir getan hat – und zwar ohne vollstreckbaren Titel.
In regelmäßigen Abständen schlug er im Auftrag meiner Vermieter und des Anwalts, der seinen Namen nicht genannt sehen will, drohend an die Tür
meines Zimmerchens, sodass ich dort kaum noch arbeiten konnte und meinen Rechner
aus Sicherheitsgründen überall mit hinschleppen musste. Dass ich meine Miete in Höhe von 351,-Euro monatlich immer problemlos eingezahlt
hatte, habe ich hier in demselben Internetauftritt, den Sie gerade besuchen, jahrelang mit Hilfe sämtlicher Belege nachgewiesen. Es wurde auch von
dem Vorsitzenden des Zivilgerichts der ersten Instanz in seinem ersten Urteil vom Februar des folgenden Jahres
→ S.3,
→ als pdf-Datei,
– auf Seite 3, Absatz 3 **, vorbehaltlos zugegeben. Nein, es ging in diesem Fall um eine neue
rückwirkende Forderung von über 6000 Euro.
Auf Seite 3, Absatz4, seiner Urteilsbegründung schreibt der Vorsitzende: „… le contrat de bail liant les parties prévoit une clause de révision
annuelle des loyers, laquelle s‘applique automatiquement sans nécessité d‘une manifestation de volonté de la part des bailleurs.“
Auf Deutsch:
„...der Mietvertrag zwischen den beiden Parteien sieht eine jährliche Mietrevisionsklausel vor, die ohne Notwendigkeit einer Willensbekundung
von seiten der Vermieter automatisch gilt.“
In dem von meinem Vermieter und mir unterzeichneten Mietvertrag (
→ Mietvertrag S.1., auf Deutsch:
→ Mietvertrag S.1.,
→ Mietvertrag S.2., auf Deutsch:
→ Mietvertrag S.2.,
→ Mietvertrag S.3., auf Deutsch:
→ Mietvertrag S.3.,
→ Mietvertrag S.4/4., auf Deutsch:
→ Mietvertrag S.4/4.) kommt das Wort „automatisch“ im Zusammenhang mit dem Mietbetrag in
Wirklichkeit nirgendwo vor, und auch nicht,
dass Vermieter sich so lange über eine Mieterhöhung ausschweigen dürfen, wie sie wollen. Diese leicht überprüfbare Tatsache wird sich
ein paar Monate später als ausgesprochen wichtig herausstellen. Behalten wir sie also bitte im Hinterkopf. Da steht zwar etwas von einer
„Staffel“miete, die jedes Jahr nach den Verlautbarungen des INSEE, eines nationalen Instituts für Statistik und Wirtschaftsplanung, neu
festgelegt wird. Es steht darin aber auch, dass sie von beiden Parteien frei festgelegt wird, was eine jeweilige vorherige Mitteilung
selbstverständlich voraussetzt, schon allein aus dem einfachen Grund, dass ich nicht wissen konnte, um wie viel sich der Betrag jeweils erhöhte.
Ganz sicher aber wäre ich früher schon ausgezogen, wenn ich eine solche Mieterhöhung bekommen hätte. Doch eine solche Mitteilung hat es
zugegebenermaßen zwischen September 1997 und Mai 2009 nie gegeben
(s. hier noch einmal
→ den Brief meines Vermieters (d.h. dieselbe erste Mieterhöhung wie oben) und nicht zuletzt seine
alljährliche Bestätigung des
geltenden Mietbetrages bei der Ausgleichskasse:
→ deren Bestätigung des Mietbetrages, so wie er noch im Juli 2009 bei der Behörde
registriert war.
). Natürlich wehrte ich mich mit ausführlichen
Schriftsätzen, beigefügten kompletten Belegen an den Vorsitzenden und mit den
jeweiligen Insnetzstellungen der einzelnen Belege. Gleichzeitig versicherten mir verschiedene Freunde und Bekannte,
die würden mit ihrer Forderung niemals durchkommen. Das sei völlig rechtswidrig.
Im Herbst hatte ich noch zwei umfangreichere Aufträge als Dozentin für Deutsch in der Weiterbildung für Berufstätige bekommen,
obwohl ich damals schon
ständig bedroht wurde. Im Dezember konnte ich sogar für zwei Wochen zu meinen Eltern nach Hause fahren. Im Januar kam dann kein Auftrag mehr
von derselben Stelle, die mit mir doch einen weiterhin gültigen Vertrag bis Juli 2010 geschlossen hatte. – Wahrscheinlich war das schon die
unmittelbare Auswirkung
der Aktionen des Gerichtsvollziehers ohne vollstreckbaren Titel, der von meinen Vermietern und deren Rechtsanwalt beauftragt war, wohlgemerkt,
nicht von einem Gericht. Erst im Februar 2010 flog eine Fotokopie von einem kürzlich ergangenen Urteil des „Zivilgerichts der ersten Instanz
im 16.Arrondissement von Paris“ in meinen Briefkasten, und ich war sehr erstaunt, da mir keine Ladung zu einer
vorherigen Gerichtssitzung zugestellt worden war und dies auch nur die Form einer Ablichtung in einem offenen Umschlag aufwies, mit dem
beiliegenden Hinweis auf
meine beiden Einspruchsmöglichkeiten (in der Rechtsbehelfsbelehrung), nämlich entweder ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
(was bei einer fehlenden Vorladung empfohlen wurde) oder Berufung. Ich wählte die erstere und erhielt im Laufe des Monats März eine schriftliche
Bestätigung für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand durch den Vorsitzenden, in Gestalt einer Vorladung für den 15.Juni 2010. Voller Hoffnung,
dass das Recht trotz weiterer Drohungen und widerrechtlicher Eingriffe des Gerichtsvollziehers letzten Endes doch die Oberhand bekommen würde,
ließ ich – im festen Vertrauen darauf, dass die richterliche Vorladung (siehe (
→ hier*** und den
→ Umschlag ), die mir nach Deutschland geschickt worden war,
keine Hintergedanken in sich barg, – die Frist für eine Berufung verstreichen.
Halt, hier muss ich mich wieder korrigieren: mein damaliges Gefühl kann gar nicht so optimistisch gewesen sein, denn ich tat etwas, was ich
in dem Fall wohl eher nicht getan hätte. Ich wendete mich im Frühjahr und Sommer 2010 mit vier Einschreibebriefen
inkl. Belegen mehrmals hintereinander direkt an den französischen Staatsanwalt. Da sie in dem Verfahren komplett ignoriert und auch später
nicht beantwortet
wurden,
darf man sie wohl mit Fug und Recht als nicht formalrechtlich dazugehörig betrachten. Dementsprechend möchte ich diese Anzeigen jetzt im Folgenden
präsentieren, indem ich ihnen jeweils
meine Übersetzung ins Deutsche beifüge und sie kurz erläuternd in ihren zeitlichen Zusammenhang rücke – bis hin zum Prozessbetrug.
Aber ich will nicht vorgreifen, gehen wir Schritt für Schritt vor.
→ weiter zu meinen Strafanzeigen beim französischen Staatsanwalt im Frühjahr und Sommer 2010.
Anmerkungen:
* in Höhe von 7154,68 €. Der unmittelbar vorhergehende Link, d.h. die erste Mieterhöhung meines Vermieters vom
30.April 2009, weist ganz eindeutig den Betrag von 351,- Euro als Basiswert seiner Berechnung (mit dem I.N.S.E.E.-Index)
aus und nicht etwa den Betrag einer
vorhergehenden Mieterhöhung aus dem Jahr 2008.
Aus dem einfachen Grund: dass er in den vorhergehenden elf Jahren (ab 1998) nie eine Mieterhöhung durchgeführt hatte.
Umso erstaunlicher ist es, dass sein
Anwalt immer wieder behauptet, ich hätte all die Jahre hindurch die Mieterhöhungen seines Mandanten abgelehnt.
Und er hätte mich doch in seinem Schreiben vom 30.April 2009 in Verzug gesetzt. Als ob diese Vorgehensweise die normalste
von der Welt wäre! Im Übrigen weiß ich nicht einmal zum heutigen Zeitpunkt, wie
die Berechnung eines Mietbetrages, der nach irgendeinem „INSEE-Index" erhöht wird, in der Praxis durchzuführen gewesen wäre.
Und meine Vermieter wären wohl die Letzten gewesen, die ich hätte fragen können, da sie ja meine diesbezüglichen Briefe
zurückgehen ließen (siehe meine Belege u.a. in den Anmerkungen zu meiner zweiten Anzeige).
** Seite 3 Absatz3 auf Deutsch: „Es wird nicht bestritten, dass die Mieterin seit Beginn
der Mietzeit den Betrag von 351 Euro monatlich gezahlt hat, d.h. 4.212 Euro pro Jahr. Für das Jahr 2009 bis September
belaufen sich diese Zahlungen auf eine Summe von 3.159 Euro. Diese Beträge entsprechen denen der Mieten,
Mietgebühren und Nebenkosten, so wie sie
1997 im Mietvertrag festgelegt wurden."
*** Der letzte Satz dieser Vorladung zur Gerichtssitzung im Juni 2010 lautet folgendermaßen: "Faute pour le défendeur
de comparaître, il s'expose à ce
qu'un jugement soit rendu contre lui, sur les seuls éléments fournis par son adversaire."- Auf Deutsch:
Wenn der Verteidiger/Beklagte
nicht erscheint, setzt er
sich der Gefahr aus, dass ein Urteil gegen ihn gefällt wird, das allein auf den Elementen beruht, die sein Gegner vorweist.
Ein Urteil also, und zwar in der ersten Instanz, wie sollte ich da nicht meinen, dass mein Antrag auf Wiedereinsetzung in den
vorigen Stand von dem Vorsitzenden bewilligt worden war? Und dass man
diesen Antrag parallel zu einer Berufung vor dem Berufungsgericht stellen könnte, stand nicht in der Rechtsbehelfsbelehrung,
die indes obligatorisch ist, vor allem in der ersten Instanz, in der man noch keinen Rechtsanwalt zu Rate ziehen muss.
Gender-Hinweis
Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in der
vorliegenden Artikelreihe die gewohnte männliche Sprachform bei personenbezogenen Substantiven und Pronomen verwendet.
Dies impliziert jedoch keine Benachteiligung des weiblichen Geschlechts, sondern soll im Sinne der sprachlichen
Vereinfachung als geschlechtsneutral zu verstehen sein.
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