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→ auf Französisch, später.
28.Februar 2022
In meiner Strafanzeige II vom 5.Mai 2010, die in erster Linie meine beiden Vermieter und deren Anwalt
betrifft, wird der eigentliche Sachverhalt ausführlich dargelegt. Um der leichteren Lesbarkeit willen habe
ich ganz bewusst bestimmte Details – wie z.B. die Nebenkostenabrechnungen, die mir ebenfalls nie vorgelegt,
geschweige denn zugesandt wurden, sowie eine geringfügige Streitigkeit um die Reparatur eines verfallenen Fensters,
die übrigens ebenfalls schon in ein Gerichtsurteil ohne vorherige Ladung meiner Person mündete (!) –
in meinen Insnetzstellungen des Originaltextes verdeckt und in meiner Übersetzung einfach beiseite gelassen.
Vielleicht greife ich sie in einer späteren, gesonderten Ausführung wieder auf. Es geht mir jetzt nur um einen
möglichst bündigen Gesamtüberblick.
Wenn Sie auf die folgenden Links klicken möchten, so erhalten Sie
→ Seite 1 ,
→ Seite 2 ,
→ Seite 3 und
→ die Zustellungsbelege meiner zweiten Klageschrift sowie
→ hier (S.1-3/3) alle drei Seiten des Briefes in meiner deutschen Übersetzung.
Wenn ich schreibe, es habe „in den letzten zwölf Jahren" keinerlei Mitteilung zur Miete gegeben –
wie sich ja der ersten Mieterhöhung von Ende April 2009 und dem Bescheid der Ausgleichskasse entnehmen lässt –
so könnte ich hinzufügen, dass es andere Formen des normalen menschlichen Umgangs miteinander in großer Zahl gegeben hat.
Wir hatten fast bis zum Schluss ein sehr herzliches, unkompliziertes Verhältnis zueinander. Und trotzdem wurden
meine kritischen Anforderungen einer anständigen Mietquittung, die mir ermöglicht hätte, woanders nach einem etwas
stilleren Zimmer zu suchen, viermal hintereinander (man könnte fast sagen) brutal verweigert.[*]
Und das gibt wohl auch einem Außenstehenden, der sich dafür interessiert, etwas zu denken. Ich schließe hieraus,
dass doch wohl von Anfang an ein gewisser Plan vorgelegen haben muss.
Etwas eigentümlich kommt es mir zumindest vor, dass ich schon in dieser Anzeige den Begriff „Betrug" anwenden musste
und auch im Einzelnen begründet habe, ohne allerdings zu dem damaligen Zeitpunkt schon zu wissen, dass der eigentliche
Prozessbetrug derjenige des bei der Pariser Rechtsanwaltskammer eingetragenen Anwalts meiner Vermieter ist. Genaueres folgt.
Meine Anzeige III vom 15.07.10 wurde schon
→ eingangs vorgestellt.
→ Weiter zu meiner vierten Strafanzeige vom 4.August 2010, wahrscheinlich der wichtigsten von allen,
weil hier deutlich wird, wie skrupellos rechtswidrig ein eminenter Vertreter des französischen Rechtsstaates
anderen Menschen schwerste Schäden zufügt.
Anmerkungen:
[*] Hier nun ein paar Belege:
→ vom Frühjahr 2003,
→ von Ende 2003,
→ von Ende 2004 und von Ende 2005
→ mit dem Wortlaut meines damaligen Briefes, in dem ich nochmals um eine ordentliche Empfangsbestätigung für meine
vereinbarte Mietzahlung bitte und gleichzeitig
über meine Postadresse informiere, ein Postfach, das ich von Ende 2003 bis Ende 2006 aus Sicherheitsgründen bei der
französischen Post mieten musste.
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