07.12.20




Belege - gescannte Urkunden :


Auf Wunsch werden meine Urkunden auch gern zur Einsichtnahme vorgelegt.

     1987 Abitur → a
→ b
→ c
→ d   in Siegburg (Nordrhein-Westfalen).


      1988    → certificat; → deutsche Übersetzung;
       → diplôme semestriel de langue et civilisation françaises.
;
→ in meiner deutschen Übersetzung
;    Au-Pair-Stellung bei einer Familie in Paris: zwei Semester Französischkurse für Nichtfranzosen an der Sorbonne; mit Abschlüssen, die mir Zugang gewährten zu einem
regulären
* Studium an einer französischen Fakultät, Prädikat: gut.

    

     1988 - 90   Grundstudium (4 Semester) an der (natürlich französischsprachigen) Sorbonne in Paris. Abschluss:
→ D.E.U.G. en lettres modernes in französischer Philologie mit dem Prädikat "gut" in Englisch ;
→ in meiner deutschen Übersetzung
;

     1990 - 91    Beginn des Hauptstudiums an der Sorbonne in Paris. Abschluss des 5. u. 6. Semesters: → licence en lettres modernes in französischer Philologie (Bachelor);
→ in meiner deutschen Übersetzung;

     1991 - 92 → autorisation d´enseigner l´allemand dans le secondaire privé,    Lehrerlaubnis in Paris:
→ in meiner deutschen Übersetzung;
     zwei längere Vertretungen an Privatschulen in Paris (S. I und II);

      1991 - 93    → Abschluss des Hauptstudiums mit der
→ maîtrise en lettres modernes in französischer Philologie (Master, an derselben Fakultät);
→ in meiner deutschen Übersetzung;
dieses Examen umfasste eine in der französischen Sprache verfasste Abhandlung sowie zwei Prüfungsfächer; mein → Thema setzte außerdem umfangreiche Lateinkenntnisse voraus.
Prädikat: sehr gut.


      1993 - 94    Abschluss des 5. u. 6.Semesters: → licence en allemand in Germanistik (mein zweiter Bachelor an derselben Universität);
[Aufgrund der absolvierten „Licence” (Bachelor)-Prüfungen in Verbindung mit einem Schein für Dänisch (Prädikat: gut) hatte ich eine Äquivalenzbestätigung für die ersten vier Semester in Germanistik erhalten.]
→ in meiner deutschen Übersetzung.

      1993 - 95    Beginn des sog. Postgraduierten-Studiums an derselben Universität; Abschluss:
→ Diplôme d´Etudes Approfondies (D.E.A.) in französischer Philologie;
Prädikat: gut.
→ in meiner deutschen Übersetzung. Das D.E.A. umfasst eine Abhandlung über ein Doktorthema und zwei zusätzliche Prüfungsfächer; Voraussetzung war in meinem Fall neben dem Französischen die mühelose passive Beherrschung der dänischen und der englischen Sprache. (s. mein ( → Thema).

       1995 - 96   Abschluss des 5. u. 6.Semesters: → licence en lettres classiques in klassischer Philologie – Latein und Altgriechisch – (mein dritter Bachelor an derselben Universität);
→ in meiner deutschen Übersetzung.

[Diesen letzten meiner drei Bachelor („Licence")-Abschlüsse erlangte ich erstens aufgrund der bereits 1991 abgeschlossenen „Licence" in französischer Philologie (eines der vier Prüfungsfächer war Latein, s.o.), zweitens durch ein Fach, das formaliter in dem hier gescannten Abschlussdiplom („Licence de lettres classiques") nicht erwähnt werden durfte, für das ich aber eine lobende Bescheinigung bekam, cf. → LA 312 „Linguistique latine", und drittens aufgrund der in demselben Jahr 1995/96 erfolgreich abgelegten Prüfungen in Altgriechisch.]

    Aug.1996 Anerkennung meiner französischen Hochschulabschlüsse bis einschließlich 1995 in → Nordrhein-Westfalen; den Bachelor („Licence") in klassischer Philologie (Latein u. Altgriechisch) hatte ich zum Zeitpunkt meiner Antragstellung noch nicht abgeschlossen.

     1996 - 97   zwei intensive Vorbereitungssemester für den französischen Wettbewerb in Germanistik, „Agrégation” an derselben Uni, dem höchsten seiner Art, welcher eine unbefristete Lehramtsstelle ab Sekundarstufe II in Aussicht stellte; die Erfolgschancen lagen bei weniger als 5%; in den Übersetzungsteilprüfungen lagen die Bewertungen mich betreffend über dem Durchschnitt.
Beginn meiner vertraglichen Übersetzertätigkeit in Paris im Sommer 1997.


Annette Rochol, 19.08.2019,
auf https umgestellt am 17.11.20.










* An dieser Stelle bedarf es vielleicht einer Anmerkung für all jene, die ohne Weiteres vermuten, es verhalte sich an französischen Unis etwa so, wie man es von Deutschland her gewohnt ist: – Den sogenannten „ewigen" oder „Bummel"-Studenten, der bis zu einem Jahrzehnt wenigstens immatrikuliert bleibt und dabei nie eine Abschlussprüfung ablegt, gibt es im zentralisierten Frankreich schlichtweg nicht. Aus einem ganz einfachen Grund: Der gesamte Studiengang, welcher Fachrichtung auch immer, (in der Regel hat man nur ein Studienfach) ist mit obligatorischen Prüfungen gespickt. Schon nach dem vierten Semester verlassen Studenten, die ihr Grundstudium mit dem Abschlussdiplom „D.E.U.G.” nicht bestehen, entweder die Fakultät, oder sie wählen ein neues Studienfach. Sie sind grundsätzlich nicht befugt, sich für das Hauptstudium, das noch umfangreichere Abschlussprüfungen am Ende des sechsten Semesters („Licence”-„Bachelor") in sich schließt, zu immatrikulieren. Usw. Man kann auch keine größere Abhandlung für den Abschluss des Hauptstudiums („Maîtrise”), – verbunden mit wenigstens zwei Pflichtkursen – schreiben, ohne vorher die „Licence” bestanden zu haben, usw.
In Frankreich gar nicht möglich gewesen wäre also – meines Wissens – der Fall, dass jemand nach einer Aberkennung des Doktortitels aufgrund umfangreicher Plagiate ganz ohne jeden Hochschulabschluss dasteht und dennoch einen hoch dotierten Staatsposten für sich beansprucht.